Gemeinderatswahl 2025 – Wählen Sie Leopoldsdorfs Zukunft! 🗳️

Am 26. Jänner – Bürgerliste!

Am 26. Jänner 2025 haben Sie die Möglichkeit, über die Zukunft unserer Gemeinde Leopoldsdorf mitzubestimmen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv mit!

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind:

  • Österreichische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Leopoldsdorf haben.
  • EU-Bürger, die ebenfalls ihren Hauptwohnsitz hier haben und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Ihr Name muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wie können Sie wählen?

  • Persönlich in Ihrer Wahlbehörde am Wahltag.
  • Oder per Briefwahl, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können.

NEU: Vergabe von bis zu 5 Vorzugsstimmen!

Bei dieser Gemeinderatswahl haben Sie zum ersten Mal die Möglichkeit, bis zu 5 Vorzugsstimmen zu vergeben – und zwar an Kandidatinnen und Kandidaten derselben Liste.

So funktioniert’s:

  1. Setzen Sie ein Kreuz im Kreis vor der gewünschten Partei, die Sie wählen möchten.
  2. Zusätzlich können Sie bis zu 5 Personen dieser Liste durch ein Kreuz im Kreis neben deren Namen Ihre persönliche Vorzugsstimme geben.

Mit Ihrer Vorzugsstimme können Sie aktiv mitbestimmen, welche Personen für Ihre Anliegen im Gemeinderat eintreten sollen.

Ihre Stimme zählt!

Am 26. Jänner zählt Ihre Entscheidung – für die Bürgerliste Leopoldsdorf (L2) und eine klare, nachhaltige Zukunft für unsere Gemeinde.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung! 💛
#diemöglichmacher